"COVID-19" - "Coronavirus SARS-CoV-2" - Ab 02. November 2020 sind Übernachtungen aus touristischen Gründen nicht erlaubt, gilt zunächst bis einschließlich 18. April 2021.
Übernachtungsangebote dürfen nur dann bereitgestellt werden, wenn sie einen der folgenden Aufenthaltszwecke haben:
Maskenpflicht: medizinische Masken (das sind OP-Masken oder FFP2-Masken) müssen in allen öffentlichen Bereichen des Hotels so getragen werden, dass die Nase und der Mund durch die Maske vollständig abgedeckt sind!